Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 01.01.2023

  • § 1 Geltung / Allgemeines
    (1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Mister Mory durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Mieters. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Vermieters gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
    (2) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Vermieter hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, usw.). Der Mieter erkennt an, dass es sich bei dem vom Vermieter gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
    (3) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Vermieter, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Vermieter sind freibleibend und unverbindlich.
    (4) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.
  • § 2 Nutzungs- und Urheberrecht
    (1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Dem Vermieter wird vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt übertragen.
    (2) Der Vermieter überträgt jeweils ein erweitertes Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses beinhaltet sowohl die private, als auch die kommerzielle Nutzung. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte kann nicht ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen.
    (3) Der Vermieter behält sich das Recht vor, vor, während oder nach der Veranstaltung Bild- und Videomaterial der Mietsache, sowie der unmittelbaren Umgebung anzufertigen und zu Werbezwecken zu nutzen.
    (4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von DVDs oder wie vereinbart über.
    (5) Der Mieter erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
    (6) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
  • § 3 Leistungsgegenstand & Mietsache
    (1) Der Vermieter bietet folgende Leistungen, welche in einem individuellen Angebot mit dem Kunden abgestimmt werden, an: Mister Mory bietet die Anlieferung, den Aufbau, den Abbau, die Inbetriebnahme, und die Nutzung mobiler Fotoboxen an. Die Fotoboxen können im privaten Rahmen zur Anfertigung von digitalen und ausgedruckten Fotografien genutzt werden, sowie darüber hinaus im geschäftlichen Rahmen unter anderem zu Marketing-, Werbungs- & Kundengewinnungsprogrammen. Des Weiteren werden Kundenspezifische Fotodesigns Angeboten, welche in Übereinstimmung mit dem Kunden angefertigt werden. Darüber hinaus stellt der Vermieter, sofern gewünscht, Requisiten für die Nutzung durch den Kunden bereit. Im Anschluss an die Veranstaltung erhält der Kunde eine digitale Fotogalerie. Darüber hinaus bietet Mister Mory diverse Branding und Marketingoptionen, sowie zubuchbare Individualisierungsoptionen der Fotobox an. Eine Betreuung der Fotobox durch unser Promotionpersonal ist ebenfalls möglich.
    (2) Die Mietsache umfasst für die individuell vereinbarte Mietdauer die Fotobox, ein Druckmodul, sowie eine Auswahl an Requisiten und Zubehör. Der Vermieter hat Anspruch darauf, dass ihm die Requisiten und das Zubehör vollständig und unbeschädigt zurückgegeben werden, andernfalls ist er berechtigt dem Mieter zusätzliche Kosten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der betreffenden Gegenstände zu veranschlagen. Die Gesamtheit der Requisiten und Zubehörgegenstände werden vom Vermieter zu diesem Zweck in einer Inventarliste festgehalten.
    (3) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass zum Veranstaltungszeitpunkt eine funktionierende Stromquelle, so wie eine Betriebsfläche von mindestens 2m x 2m für die Benutzung der Fotobox zur Verfügung stehen.
  • § 4 Mietzeitraum
    (1) Der Mietzeitraum wird im Angebot durch den Vermieter definiert und ist einzuhalten. Der Mietzeitraum wird konkretisiert durch eine Anlieferungs- und eine Abholzeit.
    (2) Ist kein Mietzeitraum vereinbart beträgt die maximale Mietdauer 24h.
    (3) Wird der Mietzeitraum durch den Kunden nicht eingehalten und verlängert oder wird der Mietzeitraum indirekt durch Einflüsse dritter, welche durch den Kunden zu verschulden sind oder von ihm billigend in Kauf genommen werden, (wie z.b. nicht-zugänglichkeit der Räumlichkeiten zum vereinbarten Abbauzeitpunkt) verlängert so entstehen pro Stunde weitere Mietgebühren in Höhe von 50,-€ exklusive Mehrwertsteuer.
    (4) Entstehen durch eine nicht vereinbarte Verlängerung des Mietzeitraums durch den Kunden Auswirkungen auf Folgeaufträge, Schadensersatzansprüche oder sonstige Vermögensschäden sind diese durch den Kunden zu tragen.
  • § 5 Vergütung
    (1) Für den Verleih der Fotobox wird ein Honorar in Höhe einer vereinbarten Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen.
    (2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Vermieters.
    (3) Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Vermieter für die stornierte Fotobox mindestens eine gleichwertige Fotobox vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Fotobox zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Vermieter die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten.
    (4) Kündigt der Kunde den mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung gilt Folgendes: Die Vergütung gemäß §6 ist zahlbar und fällig bei einer Kündigung:
    – bis 4 Wochen vorher: keine Zahlung
    – weniger als 4 Wochen und mehr als 2 Wochen vorher in Höhe von 30%
    – weniger als 2 Wochen und mehr als 1 Woche vorher in Höhe von 50%
    – weniger als 7 Tage vorher in voller Höhe.
    Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit der Anbieter deren Erbringung nachweisen kann.
  • § 6 Haftung / Gefahrenübergang / Schadensersatz
    (1) Die Gefahr geht mit der Lieferung der Fotobox an den Mieter über.
    (2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über die in §2 genannten hinaus, obliegt dem Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
    (3) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von §278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
    (4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Kunden bezweckten Erfolg.
    (5) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.
    (6) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass Schäden am Mietgegenstand ausgeschlossen sind und insbesondere für einen sicheren Stand des Mietgegenstandes gesorgt ist. Des Weiteren muss der Kunde sicherstellen, dass der Mietgegenstand an seinem Einsatzort witterungsgeschützt ist und nicht von diesem Einsatzort verrückt, wegtransportiert oder anderweitig entfernt wird.
    (6) Der Kunde haftet für alle von ihm vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an der angemieteten Fotobox und der Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für: a. Die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann. b. Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. gesetzlicher MwSt. von derzeit 19 % zu erstatten c. Bergungs-und Rückführungskosten d. Gutachterkosten e. Wertminderung f. Dem Vermieter entstehende Ausfallkosten für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer g. Sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung. Zu vertretende Schäden umfassen ebenfalls Schäden durch Dritte, Gäste oder Personal, welche der Veranstaltung des Kunden beiwohnen. Der Kunde verpflichtet sich überdies hinaus, sofern ein Schaden eingetreten ist den Verantwortlichen zur Schadensregulierung zur ermitteln oder er tritt an dessen Stelle.
    (7) Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemietete Fotobox durch den Vermieter. Es ist vom Kunden zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Fotobox durch die private Haftpflichtversicherung des Kunden oder die Betriebshaftpflicht bei Firmen die Haftung übernimmt.
    (8) Tritt während einer Veranstaltung ein Mangel auf, der durch den Vermieter zu verschulden ist, muss der Mieter den Vermieter unmittelbar über diesen Mangel telefonisch in Kenntniss setzen. Der Vermieter hat dann die Möglichkeit den Mieter mittels telefonischem Support oder durch vor Ort Hilfeleistung zu unterstützen und den Mangel zu beheben. Erfolgt dies in einem annehmbaren Zeitrahmen ist eine Preisminderung ausgeschlossen. Besteht der Mangel nach Kenntnis des Vermieters weiterhin, weil der Vermieter nicht in der Lage ist den Mangel zu beheben, hat der Mieter ein Anrecht auf Preisminderung.
    (9) Ein berechtigter Anspruch auf Mietpreisminderung durch einen Mangel beschränkt sich in der Höhe auf die anteilige Dauer der Nichttauglichkeit der Mietsache, jedoch höchstens den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten
    (10) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Vermieter bestätigt worden sind. Der Vermieter haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    (11) Beanstandungen gleich welcher Art an den digitalen Bildern müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Vermieter eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
  • § 7 Datenschutz
    Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
  • § 8 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
    (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    (2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    (3) Für den Fall das der Mieter keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Vermieter als Gerichtsstand vereinbart.
    (4) Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.